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Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hat mit der Einführung des § 167 II SGB IX an großer Bedeutung gewonnen. Jeder Arbeitgeber muss bei Arbeitsunfähigkeitszeiten, die innerhalb der letzten 12 Monate eine Gesamtdauer von 6 Wochen übersteigen, seinen Beschäftigten ein BEM anbieten.
Dazu entstehen häufig Fragen der Umsetzung und inhaltlichen Gestaltung des betrieblichen Eingliederungsmanagements, sowie zur Einbindung von Beratungsstellen. Zu allen Fragen und Planungen dieses komplexen Themas finden Sie in uns einen kompetenten Ansprechpartner und Dienstleister.
Unsere Leistungen für Sie:
Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.
Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.
Unser Team