KI-Beratung für Betriebsräte

Mitbestimmung sichern. Risiken erkennen.
KI rechtssicher und menschenzentriert gestalten.

Die ALC ArbeitsrechtsCanzlei und Betriebsrat Consulting unterstützen Betriebsräte fachlich bei der Einführung und Nutzung von KI im Betrieb, bei der Mitbestimmung, bei Betriebsvereinbarungen zu KI sowie strategisch-methodisch beim Einsatz von KI in der Betriebsratsarbeit.

Warum KI im Betrieb für Betriebsräte sofort relevant ist

Die Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb ist für Betriebsräte kein Nebenthema. KI-Anwendungen greifen häufig tief in Arbeits­abläufe, Leistungs­steuerung, Personalprozesse und betriebliche Entscheidungen ein. Für Betriebsräte stellen sich deshalb frühzeitig Fragen nach Mitbestimmung, Datenschutz, Gesundheitsschutz, Beschäftigungssicherung und nach der praktischen Kontrolle neuer Systeme.

Arbeitgeber präsentieren neue KI-Lösungen oft als Effizienzgewinn oder Innovationsschritt. Tatsächlich können sich dahinter jedoch Systeme verbergen, die Verhalten oder Leistung auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Tätigkeiten umorganisieren oder Beschäftigte unter neuen Anpassungsdruck setzen. Umso wichtiger ist eine fundierte, unabhängige und interdisziplinäre Beratung für den Betriebsrat.

Genau hier setzen ALC ArbeitsrechtsCanzlei und Betriebsrat Consulting an: Wir verbinden arbeitsrechtliche Beratung mit betriebs­wirtschaftlicher, personal­wirtschaftlicher und IT-technischer Beratung. So kann Ihr Gremium KI-Projekte nicht nur juristisch, sondern auch in ihrer tatsächlichen betrieblichen Tragweite bewerten.

Fachliche Beratung bei KI-Nutzung im Betrieb

Wir beraten Betriebsräte bei allen zentralen Fragen rund um die KI-Nutzung im Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung, welche Auswirkungen ein neues System auf Beschäftigte, Arbeitsorganisation und Beteiligungsrechte hat. Dabei geht es insbesondere um die Einführung neuer technischer Systeme und die damit verbundene Mitbestimmung.

Fachliche Beratung bei KI-Nutzung im Betrieb

Ein wesentlicher Schwerpunkt ist die Entwicklung von Regelungen zur KI-Betriebsvereinbarung. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung belastbarer Vorgaben zu Transparenz, Zweckbindung, Datenverarbeitung, Kontrollgrenzen, Qualitätssicherung und Schutzmechanismen für Beschäftigte. So entsteht eine praxistaugliche Grundlage für eine wirksame Betriebsvereinbarung zu KI.

Zur strukturierten Bewertung neuer Anwendungen setzen wir auf eine KI-Ampel und die Einordnung in unterschiedliche Risikoklassen. Auf diese Weise lässt sich schnell erkennen, welche Systeme eher unkritisch sind, wo erhöhte Risiken bestehen und bei welchen Anwendungen eine vertiefte Prüfung erforderlich ist. Diese Systematik hilft dem Betriebsrat bei der Priorisierung und stärkt die Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.

Ebenso wichtig ist der Einbezug des Wirtschaftsausschusses. KI-Einführungen haben häufig wirtschaftliche, organisatorische und strategische Hintergründe. Investitionen, Umstrukturierungen, Produktivitätsziele oder Änderungen in der Personalplanung müssen deshalb frühzeitig mitgedacht werden. Wir unterstützen dabei, die richtigen Informationen einzufordern und die wirtschaftliche Dimension der KI-Einführung belastbar zu bewerten.

In geeigneten Fällen prüfen wir außerdem, ob die KI-Einführung als Betriebsänderung einzuordnen ist. Wenn sich Tätigkeiten erheblich verändern, Rationalisierungseffekte drohen oder die Arbeitsorganisation umfassend umgestaltet wird, kann dies weitergehende Beteiligungsrechte auslösen. Eine frühzeitige Bewertung ist hier für Betriebsräte von besonderer Bedeutung.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gefährdungsbeurteilung und die KI-Technikfolgenabschätzung. KI-Systeme beeinflussen nicht nur Prozesse, sondern oft auch Belastungssituationen, Kontrollintensität, Fehlerdruck, Qualifikationsanforderungen und psychische Beanspruchung. Wir helfen dabei, diese Auswirkungen systematisch zu erfassen und in die betriebliche Diskussion einzubringen.

Eng damit verbunden ist die Beschäftigungsfolgeneinschätzung: KI kann Arbeitsplätze verändern, Aufgabenprofile verschieben, Qualifizierungsbedarfe auslösen oder Beschäftigungsrisiken erhöhen.

Wir unterstützen Betriebsräte dabei, diese Folgen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutz-, Qualifizierungs- und Zukunftsstrategien zu entwickeln.

Strategisch-Methodische Beratung bei KI-Nutzung im Betriebsratsgremium

KI ist nicht nur Gegenstand der Mitbestimmung, sondern kann auch die Arbeit des Betriebsrats selbst sinnvoll unterstützen. Viele Gremien möchten wissen, welche KI-Tools sich für die tägliche Betriebsratsarbeit eignen, wie diese sicher eingesetzt werden können und welche organisatorischen Regeln dafür erforderlich sind.

Strategisch-Methodische Beratung bei KI-Nutzung im Betriebsrats­gremium

Wir beraten bei der Organisation der KI-Nutzung im Betriebsrat und identifizieren gemeinsam mit Ihnen sinnvolle Einsatzgebiete. Dazu zählen zum Beispiel Recherchen, Strukturierung komplexer Informationen, erste Textentwürfe, Vorbereitung von Gesprächen, interne Wissensaufbereitung oder unterstützende Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums.

Wesentlich ist dabei die Priorisierung: Nicht jede technische Möglichkeit ist für jedes Gremium sinnvoll. Deshalb prüfen wir gemeinsam, wo KI tatsächlich entlastet, wo Grenzen bestehen und welche Anwendungsfälle für Ihren Betriebsrat den größten praktischen Nutzen bringen.

Ein weiterer Baustein ist unsere Technologieberatung. Der Markt für KI-Tools am Markt, Softwarelösungen und KI-Agenten ist dynamisch und unübersichtlich. Wir geben eine verständliche Orientierung über geeignete Lösungen, bewerten Funktionen, Risiken und Einsatzfähigkeit und begleiten die Auswahl der KI-Tools für Ihr Gremium.

Dabei berücksichtigen wir auch die Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI-Tools. Vertraulichkeit, Umgang mit sensiblen Informationen, Rollenverteilung im Gremium, Freigabeprozesse und Dokumentation müssen sauber geregelt werden. Nur dann kann KI die Arbeit des Betriebsrats sinnvoll unterstützen, ohne neue Unsicherheiten zu schaffen.

Wir unterstützen zudem bei der Organisation von Workflow und Prozessen in der Betriebsratsarbeit. Gemeinsam entwickeln wir praktikable Abläufe: Wer nutzt welche Tools? Für welche Aufgaben? Mit welchen Prüfschritten? Wie werden Ergebnisse kontrolliert und weiterverwendet? So entsteht eine nachvollziehbare und alltagstaugliche Struktur für die KI-Nutzung in der BR-Arbeit.

Ergänzend bieten wir Schulung und Begleitung als Sparringspartner an. Gerade in der Einführungsphase stellen sich viele praktische Fragen zu Qualität, Verlässlichkeit und Bewertung der Ergebnisse. Wir begleiten Ihr Gremium bei der Nutzung, helfen bei der Bewertung von Resultaten und unterstützen den Aufbau tragfähiger Standards. Soweit sinnvoll, beraten wir auch zu Produkteigenentwicklungen für spezifische Anforderungen.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für KI-Sachverständige und Schulungen

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für KI-Sachverständige und Schulungen

Für viele Betriebsräte ist die Frage der Finanzierung entscheidend. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für externe Expertise oder erforderliche Qualifizierung in Betracht kommen.

Besonders relevant ist die sachverständige Beratung nach § 80 Abs. 3 BetrVG – insbesondere im Zusammenhang mit § 90 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Wenn neue technische Systeme oder KI-Anwendungen eingeführt werden und der Betriebsrat deren Auswirkungen ohne externen Sachverstand nicht sachgerecht beurteilen kann, kann die Hinzuziehung von Sachverständigen erforderlich sein.

Ebenso kommen Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Betracht, etwa zu KI, Datenschutz, IT, Transformation oder Betriebsvereinbarungen. Wir unterstützen euch nicht nur fachlich, sondern auch bei der nachvollziehbaren und rechtssicheren Begründung des Beratungs- oder Schulungsbedarfs gegenüber dem Arbeitgeber.

Das Betriebsrat Consulting Team – unterschiedliche Kompetenzen machen uns stark

Die Anforderungen rund um KI im Betrieb lassen sich nicht mit Standardantworten lösen. Erforderlich ist eine Beratung, die Mitbestimmungsrechte sicher einordnet, technische Entwicklungen verständlich erklärt und die tatsächlichen Auswirkungen auf Beschäftigte und Prozesse im Blick behält.

Genau deshalb ist das Betriebsrat Consulting Team ein besonderer Mehrwert: Die unterschiedlichen Kompetenzen machen uns stark. Wir arbeiten interdisziplinär und verbinden arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche, organisatorische, technische und betriebswirtschaftliche Perspektiven. Für Betriebsräte bedeutet das eine Beratung, die nicht nur formal rechtssicher ist, sondern auch praktisch tragfähige Lösungen entwickelt.

So erhalten Sie keine isolierte Einzelmeinung, sondern eine abgestimmte Unterstützung aus einer Hand – verständlich, praxisnah und strategisch.

Ob es um eine konkrete KI-Einführung, eine Betriebsvereinbarung, eine Gefährdungsbeurteilung, die Beschäftigungsfolgeneinschätzung oder die methodische Nutzung von KI im Gremium geht:
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen handhabbare Lösungen.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Torsten Lemke

begleitet Betriebsräte seit über 25 Jahren in allen Fragen der Mitbestimmung und strategischen Interessenvertretung.

Er ist Datenschutzbeauftragter, KI-Beauftragter, Rechtsanwalt für Betriebsräte seit über 25 Jahren und Absolvent der University of Labour Frankfurt zum Thema „Einführung menschenzentrierter KI“.

Damit verbindet Torsten Lemke langjährige betriebsverfassungsrechtliche Erfahrung mit aktuellem Know-how zu Datenschutz, KI-Governance und praxisnaher Betriebsratsberatung.

Rufen Sie uns an: 0172 - 4138 700
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