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Bei „Transfermaßnahmen“ handelt sich um alle arbeitsmarktlich zweckmäßigen Maßnahmen, welche der Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt dienen und sich an Arbeitnehmer richten, welche aufgrund von Betriebsänderungen von Entlassungen bedroht sind. An diesen Maßnahmen hat sich der Arbeitgeber angemessen zu beteiligen.
Die Förderung der Teilnahme an Transfermaßnahmen sowie die Leistung von Kurzarbeitergeld werden gemäß den §§ 110 und 111 SGB III definiert
Beratungsleistungen der Betriebsrat Consulting:
Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.
Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.
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