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Die Betriebsrat Consulting wird im Rahmen von geplanten Betriebsänderungen gemäß § 111 Satz 2 BetrVG zu betriebswirtschaftlichen, personalwirtschaftlichen und IT-technischen Fragen tätig.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie unter „Leistungen“.
Hier haben wir für Sie einen Mustervordruck für Ihren Arbeitgeber zur Beauftragung als Berater hinterlegt.
Wenn wir für Sie als Berater gemäß § 111 Satz 2 BetrVG tätig werden, brauchen Sie grundsätzlich keine nähere Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber (vergleiche § 80 Abs. 3 BetrVG), wenn Ihr Unternehmen mehr als 300 Arbeitnehmer beschäftigt. Unser Mustervordruck für die Beauftragung beinhaltet dennoch als Standard diese nähere Vereinbarung (Unterzeichnung des Angebots auch durch den Arbeitgeber) da wir es für zweckdienlich halten, den Arbeitgeber im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in jedem Fall über unsere Beauftragung zu informieren.
Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.
Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.
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