Einigungsstelle

Wir nehmen für Sie als Beisitzer an freiwilligen und erzwingbaren Einigungsstellen teil. Unsere Beisitzer stellen Ihnen ihre betriebswirtschaftliche, personalwirtschaftliche und IT-technische Kompetenz zur Verfügung. Die Kosten für unsere Beauftragung hat der Arbeitgeber gemäß § 76a BetrVG zu tragen. Gerne besprechen wir alle Details mit Ihnen.

Unser Ansatz

Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.

Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.

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