Interessenausgleich

Beim Interessenausgleich im Rahmen einer Betriebsänderung geht es für den Betriebsrat zunächst darum, in einer Verhandlungsphase mit der Unternehmensleitung Nachteile für die Mitarbeiter möglichst zu vermeiden. Dazu müssen die unternehmerischen Konzepte zügig und kompetent bewertet und falls notwendig realistische Alternativen vorgeschlagen werden.

Beratungsleistungen der Betriebsrat Consulting:

  • Analyse und Bewertung der Arbeitgeberkonzepte
  • Erarbeitung von Alternativkonzepten
  • Vermeidung / Minderung von negativen Auswirkungen auf die Belegschaft durch die Betriebsänderung
  • Personalwirtschaftliche Begleitung

Unser Ansatz

Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.

Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.

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