Betriebsrat als Aufsichtsrat

In vielen Unternehmen fungieren Aufsichtsräte als wichtiges Kontrollgremium. Im Aufsichtsrat sind Betriebsräte als Arbeitnehmervertreter installiert. In Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern ist die Besetzung paritätisch aufgeteilt zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern gilt das Drittel-Beteiligungsgesetz. Sinn der Tätigkeit ist u.a. die Gewinnung von Einblicken in die gesamte wirtschaftliche Lage und die strategische Ausrichtung des Unternehmens.

Für diese Tätigkeit können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 05.06.1975 – II ZR 156/73) Aufsichtsratsmitglieder sachverständige Hilfe durch Berater in Anspruch nehmen. Dies ist nicht nur bei entsprechender Geheimhaltung der Inhalte gestattet, sondern sogar ein Teil der pflichtgemäßen Amtsausübung der Tätigkeit.

Wir unterstützen Sie betriebswirtschaftlich kompetent bei der Ausübung Ihrer Aufsichtsratsaufgaben.

Unser Ansatz

Unser Leistungsportfolio für Sie als Betriebsräte ist für Beratung, Schulung und Projektmanagement breit gefächert und zugleich tief gestaffelt.

Als Betriebsrat-Consulting betreuen wir Sie als Betriebsrat seit 2005 mit betriebswirtschaftlichem, personalwirtschaftlichem und technischem Verstand, sowie viel Erfahrung aus über 400 Projekten.

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