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Entdecken Sie immer aktuell unsere Nachrichten aus der Betriebsratswelt. Lesen Sie unseren wissenschaftlich recherchierten Newsletter zu relevanten Themen der Arbeitswelt und seien Sie als Erste informiert, welche Themen wir auf dem kommenden Talk-am-Fleet für Sie als Betriebsräte aufarbeiten werden.
12.12.2022 | Newsletter
Der neue Newsletter der BLC Betriebsrat Consulting GmbH ist jetzt verfügbar! Die Ausgabe enthält unter anderem das BLC Topthema: "Energiekrise – Zuversicht zum Jahreswechsel" sowie aktuelle rechtliche Informationen.
WeiterlesenDie Ausgabe Nr. 34 der BLC News beleuchtet das BLC Topthema: „Energiekrise – Zuversicht zum Jahreswechsel“ sowie aktuelle rechtliche Informationen.
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Viel Freude beim Lesen und eine erholsame Weihnachtszeit.
Immer frisch wissenschaftlich recherchiert und relevant für Ihre Betriebsratstätigkeit stellen wir Ihnen ca. vier mal im Jahr unseren BLC Newsletter zur Verfügung.
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06.11.2022 | Allgemeines
Betriebsräte und Ihr Einfluss auf Veränderungen
WeiterlesenWorkshop
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte in Kooperation mit randstad risesmart
Thema Strategische Betriebsratsarbeit zu
Transformation aktiv mitgestalten
Mögliche Workshopziele:
05.11.2022 | Allgemeines
Thema Strategische Betriebsratsarbeit zu Betrachtung aus praktischer und kollektivrechtlicher Sicht - gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte -
WeiterlesenINHOUSE Schulung
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Betriebsräte – Online oder vor Ort als Inhouse Schulung
Thema Strategische Betriebsratsarbeit zu
Transformation und Digitalisierung –
Betrachtung aus praktischer und
kollektivrechtlicher Sicht
05.11.2022 | Veranstaltung
Beim Talk-am-Fleet-ONLINE am 22. November 2022 werden wir die Themen„Next level work“ – Workforce-Transformation aus Arbeitgebersicht und „Stellenbeschreibung in Vergütungssystemen“ bearbeiten.
WeiterlesenWir möchten Sie zur 3. Talk am Fleet-ONLINE Konferenz in diesem Jahr, am Dienstag, den 22. November, 10:00 bis 14:00 Uhr einladen.
Wir haben für Sie u.a. folgende aktuelle Themen vorbereitet:
1. „Next level work“ – Workforce-Transformation aus Arbeitgebersicht, Erfahrung und Berichte einer HR-Managerin
Referentin Frau Christine Hanke, HR Beraterin / HR Interimsmanagerin
2. “Stellenbeschreibung in Vergütungssystemen“,
Referenten Herr Gary Ginster, Business Coach, ehem. GBR-Vorsitzender und Herr Prof. Florian Schramm, BLC GmbH
Den detaillierten Programmablauf entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Die Teilnahme an der Schulungs- und Bildungsveranstaltung (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG) ist unentgeltlich.
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 15. November 2022. Bei FAX-Anmeldung beachten Sie bitte die neue Faxnummer: 040 658 007 19
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in der Einladung mit Anmeldebogen
oder auf www.talk-am-fleet.de.
20.8.2022 | Newsletter
Der neue Newsletter der BLC Betriebsrat Consulting GmbH ist jetzt verfügbar! Die Ausgabe enthält unter anderem das BLC Topthema: " Vergütungsmanagement – Herausforderungen angesichts der Inflation" sowie aktuelle rechtliche Informationen.
WeiterlesenDie Ausgabe Nr. 33 der BLC News beleuchtet das BLC Topthema: „Vergütungsmanagement – Herausforderungen angesichts der Inflation“ sowie aktuelle rechtliche Informationen.
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Viel Freude beim Lesen und einen guten Start in den Sommer.
Immer frisch wissenschaftlich recherchiert und relevant für Ihre Betriebsratstätigkeit stellen wir Ihnen ca. vier mal im Jahr unseren BLC Newsletter zur Verfügung.
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8.6.2022 | Newsletter
Der neue Newsletter der BLC Betriebsrat Consulting GmbH ist jetzt verfügbar! Die Ausgabe enthält unter anderem das BLC Topthema: " Künstliche Intelligenz aus Perspektive der Mitbestimmung" sowie aktuelle rechtliche Informationen.
WeiterlesenDie Ausgabe Nr. 32 der BLC News beleuchtet das BLC Topthema: „Künstliche Intelligenz aus Perspektive der Mitbestimmung“
sowie aktuelle rechtliche Informationen.
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Viel Freude beim Lesen und einen guten Start in den Sommer.
Immer frisch wissenschaftlich recherchiert und relevant für Ihre Betriebsratstätigkeit stellen wir Ihnen ca. vier mal im Jahr unseren BLC Newsletter zur Verfügung.
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26.05.2022 | Veranstaltung
Beim Talk-am-Fleet ONLINE am 21. Juni 2022 werden wir die Themen "„Automatisierung im Betrieb - Wissenswertes aus der Forschung für Betriebsräte“ und „Zentrale arbeitsgerichtliche Entscheidungen 2021/22 in der Praxisumsetzung“ bearbeiten..
WeiterlesenWir möchten Sie zur 2. Talk am Fleet-Konferenz in diesem Jahr, wird nicht wie ursprünglich geplant als Präsenzveranstaltung stattfinden, sondern erneut als Online- Konferenz (Zoom, 10:00 – 14:00 Uhr). Damit erhalten Betriebsräte deutschlandweit die Möglichkeit zur Teilnahme.
Wir haben für Sie u.a. folgende aktuelle Themen vorbereitet:
1. „Automatisierung im Betrieb – Wissenswertes aus der Forschung für Betriebsräte“, Dr. Marcel Halgmann, BLC GmbH
2. „Zentrale arbeitsgerichtliche Entscheidungen 2021/22 in der Praxisumsetzung“, Referent Herr Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Den detaillierten Programmablauf entnehmen Sie bitte der beigefügten Einladung. Die Teilnahme an der Schulungs- und Bildungsveranstaltung (gem. § 37 Abs. 6 BetrVG) ist unentgeltlich.
Wir bitten um eine verbindliche Anmeldung bis zum 13. Juni 2022. Bei FAX-Anmeldung beachten Sie bitte die neue Faxnummer: 040 658 007 19
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen!
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in der Einladung mit Anmeldebogen
oder auf www.talk-am-fleet.de.
21.03.2022 | Newsletter
Der neue Newsletter der BLC Betriebsrat Consulting GmbH ist jetzt verfügbar! Die Frühjahrausgabe enthält unter anderem das BLC Topthema: "Aufbruch in die Post-Corona-Zeit" sowie ein BLC-Update über „Betriebsratsarbeit - Jetzt zählt‘s!“ (Betriebsratswahlen)
WeiterlesenDie Ausgabe Nr. 31 der BLC News beleuchtet das BLC Topthema: „Aufbruch in die Post-Corona-Zeit“
sowie ein BLC-Update über „Betriebsratsarbeit – Jetzt zählt‘s!“ (Betriebsratswahlen)
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Viel Freude beim Lesen und einen sonnigen Start ins Frühjahr.
Immer frisch wissenschaftlich recherchiert und relevant für Ihre Betriebsratstätigkeit stellen wir Ihnen ca. vier mal im Jahr unseren BLC Newsletter zur Verfügung.
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22.02.22 | Veranstaltung
Beim Frühjahrs-Talk-am-Fleet am 31. März 2022, den wir als ONLINE-Konferenz durchführen werden, werden wir die Themen "Neue Mitbestimmung aus § 87 Abs.1 Nr.14 – mobile Arbeit (Telearbeit, mobile Arbeit, „Homeoffice“) " und "Betriebsräte - Wer waren wir / Wer sind wir / Wer werden wir sein … Ergebnisse aus dem sozio-ökonomischen Panel" sowie "Blitzlicht: aktuelle Rechtsprechung" bearbeiten.
WeiterlesenWir möchten Sie zu einer ONLINE-Konferenz einladen (Sie erhalten einen ZOOM-Zugangslink, um sich zuzuschalten), da wir auch in den nächsten Wochen noch keine Präsensveranstaltungen durchführen können.
Neue Mitbestimmung aus § 87 Abs.1 Nr.14 – mobile Arbeit (Telearbeit, mobile Arbeit, „Homeoffice“) mit Dr. Helmut Nause; Präsident des Landesarbeitsgerichtes Hamburg a.D.
„Betriebsräte – Wer waren wir / Wer sind wir / Wer werden wir sein … Ergebnisse aus dem sozio-ökonomischen Panel“, mit Prof. Florian Schramm / Torsten Lemke, ALC Arbeitsrechts Canzlei Lemke
Blitzlicht: aktuelle Rechtsprechung mit Christina Niedermeyer, ALC Arbeitsrechts Canzlei Lemke
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in der Einladung mit Anmeldebogen oder auf www.talk-am-fleet.de.
08.02.2022 | Allgemeines
Seit dem letzten Jahr mehren sich Entscheidungen verschiedener Arbeitsgerichte, die bei der Einführung elektronischer Zeiterfassungssysteme ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in Form eines Initiativrechts annehmen.
WeiterlesenDas bedeutet, das Betriebsräte nach Auffassung der Gerichte aktiv die Einführung solcher Systeme fordern können. Bisher wurde überwiegend nur von einer Mitgestaltungsmöglichkeit ausgegangen, wenn der Arbeitgeber sich zu der Einführung eines solchen Systems entschieden hatte.
Bemerkenswert ist dies deshalb:
Mit einer mittlerweile nun über 30 Jahre alten Entscheidung hatte das BAG im Jahr 1989 (BAG, Beschluss vom 28.11.1989, 1 ABR 97/88) festgestellt, dass ein Initiativrecht dem Betriebsrat bei der Einführung von technischen Kontrolleinrichtungen nicht zustünde.
Seit dem Jahr 1989 gab es nun aber auf verschiedenen Ebenen zu diesem Thema eine andere Entwicklung, zum Beispiel mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14.05.2019 (Aktenzeichen C55/18) zur Arbeitszeiterfassung:
In dieser Entscheidung wurde den Mitgliedstaaten aufgegeben, zu prüfen, ob ihre jeweiligen nationalen Regelungen zum Thema Arbeitszeit die Arbeitgeber verpflichten, Systeme einzurichten, mit denen die von allen Arbeitnehmern geleisteten täglichen Arbeitszeiten gemessen werden können.
Wohl auch vor dem Hintergrund dieser Entscheidung hatten verschiedene Betriebsräte nun versucht, ein Initiativrecht bei der Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassungssysteme geltend zu machen und letztendlich die Einigungsstelle dazu angerufen.
Diese Einigungsstellen setzten die Verhandlungen zunächst aus, um im Wege des Beschlussverfahrens klären zu lassen, ob die Einigungsstelle überhaupt zuständig sei für eine vom Betriebsrat initiierte Verhandlung über die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystemes.
So hatte etwa das LAG Hamm über einen dieser Fälle zu entscheiden. Mit seinem Urteil vom 27.07.2021 (Aktenzeichen 7 TaBV 79/20) führte es aus, aus dem Wortlaut des § 87 I Nr. 6 BetrVG könne nicht geschlossen werden, dass dem Betriebsrat nicht auch ein Initiativrecht bei der Einführung zustünde. Der Gesetzgeber habe bei der Schaffung des BetrVG 1972 bewusst nicht zwischen Mitbestimmungsrechten mit Initiativrecht und solchen ohne Initiativrecht unterschieden. Da sich die Auslegung von Gesetzen durch die Gerichte nicht vom erkennbaren Willen des Gesetzgebers lösen dürfe, bestünde hier ein Initiativrecht des Betriebsrats.
Eine abschließende aktuelle Entscheidung des BAG zu diesem Thema gibt es derzeit noch nicht.
Das LAG Hamm hat, da seine Entscheidung im Widerspruch zu der BAG Entscheidung aus dem Jahr 1989 steht, die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Tipp für die BR Arbeit
Die Nichterfassung der geleisteten täglichen Arbeitszeit steht nicht nur im Widerspruch zu der Rechtsprechung des EuGH aus dem Jahr 2019.
Neben der Tatsache, dass es Betriebsräten ohne Erfassung der Arbeitszeiten praktisch nicht möglich ist, ihrem Kontrollrecht zur Überwachung der Einhaltung von Arbeitszeit- und Arbeitsschutzgesetzen sowie Regelungen aus Betriebsvereinbarungen nachzukommen ergibt sich für die Arbeitnehmer meist folgendes:
Per Arbeitsvertrag ist regelmäßig eine feste wöchentliche Arbeitszeit vereinbart. Wird diese aber nicht erfasst, passiert es nicht selten, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr arbeiten als vertraglich vereinbart. Dies bleibt nahezu immer unvergütet.
Deshalb sollten Betriebsräte proaktiv versuchen, die Einführung von entsprechenden Zeiterfassungssystemen durchzusetzen. In Anbetracht der aktuellen Entwicklung der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte erscheint dies erfolgversprechend.